100% Sicherheit
0% RISIKO

Pandemie Rückvergütungs-garantie

eine außergewöhnliche Zeit verlangt besondere Maßnahmen

 

Rückvergütung bei einer behördlichen Schließung

Sollte es in der Wintersaison 2022/23 zu einer Pandemie kommen, welche die gleichzeitige behördliche Schließung aller Bergbahnen der Partnerdestinationen der SunnyCard in Ober- und Niederösterreich

  • Hinterstoder
  • Wurzeralm
  • Hochficht
  • Almtal-Bergbahnen Kasberg
  • Hochkar
  • Ötscher
     

zur Folge hat, gewähren wir jedem SunnyCard-Kunden unter bestimmen Voraussetzungen eine anteilsmäßige Rückvergütung. Diese wird entweder als Gutschrift für die SunnyCard in der nächsten Wintersaison 2023/24 angerechnet, oder in bar refundiert.

Sollte pandemiebedingt gar kein Skibetrieb in allen Partnerskigebieten in Ober- und Niederösterreich während der gesamten Wintersaison 2022/23 möglich sein, wird der gesamte Kaufpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von
€ 25,00 bei Erwachsenenkarten als Gutschrift für die SunnyCard in der Saison 2023/24 rückvergütet oder auf Wunsch auch in Bar refundiert. (nähere Infos im Informationsblatt)

 

Rückvergütung für Ungeimpfte bei 1G- oder 2G-Regelung

Sollte es zu einer behördlichen Regelung kommen, dass in den Partnerdestinationen der SunnyCard in Oberösterreich
und Niederösterreich

  • Hinterstoder
  • Wurzeralm
  • Hochficht
  • Almtal-Bergbahnen Kasberg
  • Hochkar
  • Ötscher

nur geimpfte oder genesene Gäste (1G- oder 2-G-Regelung) befördert werden dürfen, so können Ungeimpfte eine Rückvergütung der SunnyCard beantragen. Diese kann erst nach Beendigung der Skisaison 2022/23 beantragt werden. Skitage, die nicht genutzt werden konnten, werden aliquot rückvergütet. (nähere Infos im Informationsblatt)

 

Unser Motto in der Wintersaison 2022/23: 0% Risiko und 100% Sicherheit mit der Pandemie-Rückvergütungsgarantie.
Details zu den Pandemie-Rückvergütungsgarantien:

Hinterstoder | © HIWU_Hinterramskogler
Auch die kleinen Skihaserl haben beim Skifahren große Freude.